Du willst es, du kriegst es!
Berufsbildungsbereich
Du kannst wegen Art oder Schwere Deiner Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden? Dann hast du die Möglichkeit ein Eingangsverfahren sowie einen Berufsbildungsbereich zu absolvieren.
So läuft's
Ziel ist es, dir eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Die berufliche Bildung orientiert sich hierbei an den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und wird möglichst betriebsnah oder betrieblich durchgeführt.
Deine Leistungsfähigkeit soll möglichst so entwickelt werden, dass Du im Anschluss eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben oder eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM aufnehmen kannst.
Bei diesem Entwicklungsprozess wirst Du kontinuierlich unterstützt, indem wir Dich anleiten, betreuen, begleiten und bilden.
Während der gesamten Maßnahme stehen Dir begleitende Dienste zur Seite. Sie stellen deine medizinische, pädagogische, psychologische und soziale Betreuung sicher.
Die Kosten für das EV und den BBB werden in der Regel vom zuständigen Rehabilitationsträger (z.B. der Arbeitsagentur) übernommen.
Dauer der Förderung
Die Leistungen für das Eingangsverfahren (3 Monate) und den Berufsbildungsbereich (24 Monate) werden für insgesamt maximal 27 Monate gefördert.
Benefits
Beratung
Wir finden zusammen Deinen perfekten Weg.
Einstieg
Wir sind für Dich da, von der Ausbildung bis zum Job.
Unterstützung
Wir begleiten Dich und stehen dir jederzeit zur Seite.
Verwirklichung
Unser gemeinsames Ziel ist es, Dein Können zu Fördern.
Ansprechpartner
Agnes Bäuerle
Franca Brandmüller